Sozialrecht
Der Begriff und die Leistungen des Sozialrechts sind vielfältig. Dem entsprechend finden sich gesetzliche Regelungen nicht nur im Sozialgesetzbuch sondern auch in eigenständigen Gesetzen, Verordnungen oder gar behördlichen Richtlinien.
Er umfasst einerseits das Recht der Sozialleistungen des Staates für Menschen in sozialen Notlagen. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte derjenigen, die erwerbslos sind, also insbesondere das Arbeitslosengeld und das Arbeitslosengeld II. Letzteres ist auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Aber auch sonstige Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensbedarf in allen Bereichen abzudecken, haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld, BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Grundsicherung im Alter. Wir stehen Ihnen mit juristischer Kompetenz zur Seite, angefangen bei der richtigen Antragstellung, über die Begleitung in Widerspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf gibt es die Möglichkeit auf Hilfen zur sogenannten Eingliederung. Erwähnenswert ist hierbei vor allem das mit Wirkung zum 01.01.2008 eingeführte persönliche Budget. Es soll den Betroffenen helfen, trotz körperlicher Schwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen, indem er finanzielle Mittel gewährt bekommt, über die er frei verfügen kann. Daneben zählen die klassischen Pflegeleistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, zum Sozialrecht. Bei einem Bedarf an Hilfsmitteln wie etwa Rollstühlen unterstützen wir Betroffene bei der Auseinandersetzung mit Kranken- und Pflegekassen.
Aber nicht nur Leistungen des Staates für den Bürger in bestimmten besonderen Lebenslagen gehören zum Sozialrecht. Einen weiten Bereich nimmt auch das Sozialversicherungsrecht ein. Hierzu gehören Fragen der Krankversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Anwältinnen in Flintbek
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